Der Senat von Berlin hat mit der Änderung der Corona-Eindämmungsmaßnahmenverordnung, die am 30. Mai in Kraft getreten ist, Gemeindegesang, Chorgesang und Musik aus Blasinstrumenten in Gottesdiensten verboten.
Aber nur dort.
Gleich, ob in Räumen oder im Freien.
Wir wollen dies nicht hinnehmen, weil nach neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen von Gemeindegesang keine höhere Ansteckungsgefahr ausgeht, wenn Abstände gewahrt werden, Mund-Nasen-Schutz getragen wird, gelüftet wird und leise gesungen wird.
Wir wollen dies auch nicht hinnehmen, weil der Senat damit Gottesdienste ohne Begründung anders behandelt als alle anderen öffentlichen Versammlungen. Denn für diese gilt kein Singverbot.
Deshalb rufen wir zur Teilnahme an einer Demonstration gegen das Singverbot auf. Sie findet am Pfingstmontag, 1. Juni, ab 14 Uhr auf dem Pariser Platz vor dem Brandenburger Tor statt.
Natürlich wird dabei gesungen werden!